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§ 1 Leistungsgegenstand
First In Relocation erbringt Dienstleistungen zum organisatorischen Aufbau eines Unternehmens oder dessen Niederlassung sowie Dienstleistungen zum Standortwechsel der Mitarbeiter des Auftraggebers.
§ 2 Leistungsumfang
Art und Umfang der vertraglichen Pflichten richten sich nach dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers. Alle Angebote sind bis zu ihrer Annahme freibleibend.
Von dem Auftrag sind Beratungen in Ausländer Angelegenheiten und Rechts-., Steuer- und Versicherungsberatungen nicht umfasst. Wird vom Auftraggeber hierzu besonders beauftragt, wird sie sich bemühen, Leistungen auf Kosten des Auftraggebers durch externe Berater erbringen zu lassen.
§ 3 Vergütung, Zahlungsweise
Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zu 50% bei der Auftragserteilung und zu 50% bei Auftragende zu leisten.
Der Vergütungsanspruch der First In Relocation besteht unabhängig von weiteren, von dritter Seite gegen den Auftraggeber gerichteten Provisionsansprüchen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die als Folge eigener Aktivitäten des Auftraggebers oder Leistungsempfängers entstehen. Auslagen sind gegen Rechnung gesondert zu erstatten. Maklerprovisionen sind weder in den Leistungen des Relocators enthalten, noch von ihr zu verauslagen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung durch First In Relocation notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten zu beschaffen und der First In Relocation rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Ab Auftragserteilung an die First In Relocation gibt der Auftraggeber all sonstigen Bestrebungen zur Objektsuche an First In Relocation bekannt und stimmt sie mit dieser ab.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Leistungsempfänger einzuwirken, Termine wahrzunehmen oder mit angemessenem Vorlauf abzusagen.
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung, Stornierungsgebühren
Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der Auftragserteilung. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. First In Relocation kann den Vertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine in §4 genannten Pflichten verletzt und dadurch die Durchführung des Auftrages unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.
Bei jeder vorzeitigen Beendigung des Vertrages kann First In Relocation eine Vergütung gemäß Arbeitsfortschritt in folgender Höhe verlangen:
- 30% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Aufnahme der Tätigkeit mit dem Leistungs-Empfänger, jedoch vor Beginn der Objektsuche. 50% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Beginn der Objektsuche, jedoch vor Unterzeichnung des Mietvertrages. 80% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Unterzeichnung des Mietvertrages.
Diese Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ein Aufwand oder Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Vergütung.
§ 6 Haftung
Eine Haftung für Leistungen/Verpflichtungen Dritter besteht nicht. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen durch die First In Relocation ist ausgeschlossen.
Übersetzungen oder mündliche Übertragungen in andere Sprachen gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang. Soweit First In Relocation solche gleichwohl auf Wunsch des Auftraggebers vornimmt, haftet sie nicht für deren Richtigkeit.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gemäß §§ 273, 320 BGB durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Datenschutz
First In Relocation verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Leistungsempfängers nicht ohne schriftliches Einverständnis des Betroffenen an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise für eigene Zwecke zu verwenden.
§ 9 Verschiedene Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Für sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand München.
Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen ausschließlich Deutschem materiellen Recht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so hat dies nach dem Willen der Parteien im Zweifel keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Vertrags- Bestimmungen.